für alle Imker
Jeder Bienenhalter, vom Berufsimker bis zum Hobbyhalter, der nur eine Bienenkiste auf dem Balkon stehen hat, ist gesetzlich verpflichtet, den Bienenstand dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. Hintergrund ist ein möglichst effektives Eingreifen, sollte eine Bienenseuche ausbrechen, wie unlängst die amerikanische Faulbrut.
Jeder imker der Bienen aus einen anderen Landkreis einführt ist verpflichtet dem Veterinäramt ein Gesundheitszeugnis vorzulegen.
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